

Die WCAG 2.1 sind Richtlinien, die vorgeben wie barrierefreie Websites funktionieren sollten für Personen mit einer Behinderung.
Es handelt sich um die Leitlinien, in denen die Kriterien für die Zugänglichkeit von Webseiten festgelegt sind. Sie bestimmen weltweit den Standard für die Gesetzgebung zur Barrierefreiheit im Internet.
Im Jahr 2010 haben die Europäische Union die WCAG 2.1 Stufe AA für alle offiziellen EU-Websites verbindlich eingeführt. 2016 wurde dieses Gesetz auf alle Webplattformen des öffentlichen Sektors ausgeweitet.
Die EU hat die WCAG 2.1 als Standard für das neue europäische Gesetz zur Barrierefreiheit (EAA) übernommen. Dieses Gesetz tritt im Jahr 2025 verbindlich in Kraft.