Die EAA sind EU-Richtlinien über die Barrierefreiheitsanforderungen, die im April 2019 verabschiedet worden sind, um die Barrierefreiheit von Produkten und digitalen Dienstleistungen zu regeln.
Das EN 301549 ist ein Grundsatzdokument, das vom Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) vorgelegt wurde, der EU-Behörde, die den digitalen Bereich regelt. Das EN 301549 definiert die offiziellen Standards für die Barrierefreiheit im Internet für Europa.
Die Festlegung einer europäischen Politik in Bezug auf den Gegenstand der Barrierefreiheit des Internets bedurfte eines langen und komplizierten Prozesses. Ab den frühen Nullerjahren haben die Behörden der EU politische Entscheidungen gefällt, um den Bedürfnissen der Bürger mit einer Behinderung zu entsprechen.
Die EAA definieren keine spezifischen Standards oder Anforderungen, die eingehalten werden müssen, um eine gewisse Flexibilität innerhalb des Gesetzes zu ermöglichen.
Gemäß den offiziellen EU-Richtlinien werden gesetzlich keine detaillierten technischen Lösungen vorgeschrieben, wie eine Website gesetzeskonform gestaltet werden kann. Die Gesetzgebung enthält jedoch generelle Voraussetzungen und nicht bindende Beispiele.
So verlangt die EAA beispielsweise, dass keine Website oder kein digitaler Service auf eine Art der Interaktion beschränkt sein darf. Daher müssen Audioinhalte mittels Untertiteln sowie geschriebener Text mittels Screen Reader zugänglich sein.
Die EAA sind absichtlich nicht als allgemeines Recht gestaltet, das alle Industriesektoren betrifft. Die EAA definieren klar, welche Kategorien von Produkten und Dienstleistungen Gegenstand des neuen Gesetzes sind.
Zu diesen gehören:
Auch wenn sie ursprünglich an öffentliche und staatliche Organisationen gerichtet ist, betrifft sie auch private Unternehmen. Unternehmen in Europa, die Dienstleistungen für staatliche Behörden erbringen, müssen sicherstellen, dass ihre Standards für Barrierefreiheit angemessen sind. Außerdem verlangen die EAA, dass sämtliche Online-Business-Dienste für Personen mit einer Behinderung zugänglich sind.